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Art. 27 Abs. 2 der Grundbuchverordnung schreibt unter anderem vor, dass diese Daten vor Serienabfragen geschützt sein müssen. Um diesen Schutz zu gewährleisten ist ein Benutzerkonto notwendig (www.ag.ch/meinkonto). Eine registrierte Person kann damit pro Tag über maximal zehn Grundstücke deren Eigentümer abfragen.
Die Eigentümerabfrage richtet sich in erster Linie an die allgemeine Öffentlichkeit und ist aufgrund der erwähnten Beschränkung für gewerbliche und berufliche Zwecke nur bedingt geeignet.