Abstimmungen und Wahlen



Hinweis:
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urnenstandort:
Das Wahlbüro ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet und befindet sich im Parterre des Gemeindehauses.

Bedingungen / Voraussetzungen:
Jede Person, die im Stimmregister eingetragen ist, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Das Duplikat des Stimmrechtsausweises muss persönlich abgeholt werden und zur Identifizierung ist ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert so, dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Sisseln erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag bei der Gemeindekanzlei eintreffen (B-Post braucht mindestens 5 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

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