Einbürgerungsverfahren
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht von Sisseln AG stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von mindestens 3 Jahren ohne Unterbruch in Sisseln AG. Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren.
Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.
Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz einbürgern lassen möchten, müssen die Voraussetzung gemäss Merkblatt zur ordentlicher Einbürgerung erfüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Seite des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Aarau.
Einbürgerungstest
Bei Fragen und Anliegen können Sie sich telefonisch oder persönlich an die Gemeindekanzlei wenden.
Erleichterte Einbürgerung
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Seite des Staatssekretariats für Migration,Bern.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_ordentliche_Einbuergerung.pdf (PDF, 45.39 kB) | Download | 0 | Merkblatt_ordentliche_Einbuergerung.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 866 11 50 | Kontaktformular |