Beglaubigung Unterschriften

Die Gemeindekanzlei kann die Unterschriften von Personen beglaubigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen gegeben:

  • persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
  • vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)

Preis

20.00

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