Beglaubigung Fotokopien

Die Kanzlei stellt Beglaubigungen von Kopien aus. Wir bitten Sie dazu, dass Original-Dokument mitzubringen - die Kanzlei wird anschliessend die zu beglaubigende Kopie erstellen.

Apostille:
Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau (Tel. 062 835 19 28).

Preis

ab 10.00

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